Der Vorsorgeberater ist Ihre Möglichkeit sich über die verschieden Möglichkeiten der Dauergrabpflege, Grabmalvorsorge und Bestattungsvorsorge zu informieren.
Sie werden in vier Schritten mit kurz aufbereiteten Information versorgt. Dies beinhaltet eine Erklärung zum Unterschied zwischen Jahres- und Dauergrabpflege, über die Arten der Dauergrabpflege und den verschiedenen Grabformen bis hin zur konkreten Angebotsanfrage.
Auch eine Beispielrechnung was ein Dauergrabpflegvertrag bei einer angenommenen Laufzeit von 20 Jahren, je Grabart, kostet ist beigefügt.
Informieren sie sich HIER.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesministerium für Justiz haben viele Informationen zu den Themen Betreuung, Vollmachten und Patientenverfügungen zusammengestellt.
Hier finden sie die entsprechenden Informationen:
Seite Vorsorge und Patientenrechte vom Bundesministerum für Justiz
Formular Vorsorgevollmacht vom Bundesjustizministerium
Seite Patientenrechte vom Bundesgesundheitsministerium
Seite Patientenverfügung vom Bundesgesundheitsministerium
Zu wissen, wie es nach einem Todesfall weitergeht, das Gefühl, von der Musik bei der Beerdigung bis zur Grabbepflanzung alles den eigenen Wünschen entsprechend geregelt zu haben ist tröstlich – Vorsorge für den Sterbefall kann sowohl die Auftraggeber als auch die Angehörigen emotional entlasten.
Dies bestätigte auch die Stiftung Warentest, Ausgabe Finanztest, in ihrem Bericht in der Ausgabe 01/2019, denn dort wurden erstmals Dauergrabpflegeverträge mit sehr zufriedenstellendem Ergebnis untersucht. Im Fokus der Testung standen das Preis-Leistung-Verhältnis, der Umgang mit den eingezahlten Kundengeldern und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (> zum lesen anklicken).
Wer mitten im Leben steht, sollte möglichst frühzeitig über die eigene Vorsorge nachdenken.
Nur allzu schnell können Situationen eintreten, in denen man nicht mehr in der Lage ist, rational zu denken und richtige Entscheidungen zu treffen.
Das kann in Folge des plötzlichen Verlustes eines Angehörigen der Fall sein. Aber auch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung kann die eigene Handlungsfähigkeit verloren gehen.
Treffen Sie Vorsorge durch die Erstellung von Vollmachten für besondere Lebensituationen, wie Krankheit. Dann können Personen die Sie selbst bestimmt haben, ausgewählte Entscheidungen für Sie übernehmen.
Auch die oft ungeliebten Themen, wie Bestattung und Grabpflege können schon zu Lebzeiten in der Familie besprochen werden.
Sich mit dem eigenen Tod und mit den Folgen auseinanderzusetzen ist für viele ein Tabuthema. Eine fehlende oder mangelhafte letztwillige Verfügung kann allerdings zu familiären Konflikten und unerwünschten Erbfolgen führen. Aus Nachlässigkeit landet schon heute ein hoher Anteil des Vermögens dort, wo es der Erblasser am wenigsten wünscht. Um das zu vermeiden empfehlen wir, sich so frühzeitig wie möglich mit der persönlichen Vorsorge auseinanderzusetzen.
Oft werden im Trauerfall, vielleicht aus Unwissenheit oder Zeitdruck, von den Angehörigen Entscheidungen getroffen, die nicht im Sinne des Verstorbenen sind und die sie selbst möglicherweise später in Frage stellen.
Mittlerweile gibt es immer mehr Menschen, die sich Gedanken über die eigene Endlichkeit machen, mitbestimmen und festlegen möchten, wie der letzte Weg und die Gedenkstätte sein sollen.
Viele Menschen haben bereits zu Lebzeiten über einen Dauergrabpflege-Vertrag die Pflege der eigenen Grabstätte festgelegt, um Angehörige später davon zu entlasten.
Doch der letzte Wille, schriftlich festgehalten und vorab bezahlt, wurde in der Vergangenheit häufig durch soziale Härte in Frage gestellt.