ZVR Zentrales Vorsorgeregister

Was nützt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden?

Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: einfach, schnell, sicher.

Hier finden Sie den entsprechenden link zum Formular der Bundesnotarkammer.

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Die Registrierungsgebühr (zwischen 13,00 EUR
und 18,50 EUR)
- fällt nur einmal im Zeitpunkt der Registrierung an (keine Jahresgebühr)
- deckt die dauerhafte Registrierung der Vorsorgeurkunde (einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht und aller Angaben zu
  Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen) und umfasst alle Kosten der Beauskunftung der Betreuungsgerichte.

Das ZVR wird von der Bundesnotarkammer geführt und dient der schnellen und zuverlässigen Information der Betreuungsgerichte über vorhandene Vorsorgeurkunden (Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen). Dadurch werden unnötige Betreuungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermieden, deren Wünsche optimal berücksichtigt und Justizressourcen geschont.

Informationen zum Vorsorgeregister (zur Weiterleitung anklicken)

Eine Vorsorgevollmacht muss von der Bank akzeptiert werden!
Wenn eine Bank eine Vorsorge-Vollmacht nicht akzeptiert und der Kunde deshalb einen Rechtsanwalt beauftragt, dann muss die Bank die Anwaltskosten als Schadensersatz ersetzen (LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015 – 10 S 110/14).