Digitalen Nachlass regeln

Alle vom Erblasser gespeicherten Daten und online geschlossenen Verträge gehören zum digitalen Nachlass.
Erben sollten daher den digitalen Nachlass auf keinen Fall ignorieren. Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod. Gleichzeitig gehen alle Rechte und Pflichten auf die Erben über. Sie stehen dann vor der schwierigen Aufgabe, den digitalen Nachlass abzuwickeln.
Das bedeutet, die Nutzerkonten aufzulösen und die bestehenden Verträge zu kündigen. Dabei ist den Erben oft nicht bekannt, welche Internetdienste ein Verstorbener genutzt hat und welche geschäftlichen Beziehungen noch bestehen.

Diese Punkte sollte jeder Erbe unbedingt prüfen:

  • Gibt es eine „Accountliste“ mit Passwörtern?
  • Wurde ein „Passwortmanager“ genutzt? Wenn ja, wo ist das Masterpasswort zu finden?
  • Wie ist der Zugang zum „E-Mail Account“ des Verstorbenen? Gibt es weitere E-Mail-Konten bzw. Online-Konten? Welche Nachweise werden benötigt, um die Konten zu löschen?
  • Welche Online-Banken oder Krypto-Wallets sind vorhanden. Wie sind die Zugänge bzw. Zugriffe geregelt? Wurden Bankvollmachten ausgestellt und wenn ja, für welche Personen?
  • War der Verstorbene in Sozialen Medien (z.B. Facebook, TikTok, Instagram, WhatsApp) unterwegs? Wenn ja, welchen Status haben die Konten? Wurde hierfür bereits ein Nachlassverwalter eingesetzt? Können die Konten gelöscht werden?
  • Soll ein Unternehmen (Online-Dienst) mit der Regelung des digitalen Nachlasses beauftragt werden oder hat das der Verstorbene bereits selbst getan (z.B. www.exmedio.com).

§ WICHTIG ZU WISSEN ! §
Mit Urteil vom 12.07.2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH III ZR 183/17) entschieden, dass das Erbrecht Vorrang vor dem Fernmeldegeheimnis hat. Facebook musste daraufhin, die Konten der Verstorbenen freigeben. Auch Apple musste den  Zugang für die in der iCloud gespeicherten Daten für die Erben gewähren (LG Münster Az. 014 O 565/18).