Die Suche nach dem Testament

Nach unserem Tod stehen wir leider nicht mehr zur Verfügung, um unseren Erben zu erklären, wie wir unseren Nachlass gerne regeln möchten. Daher ist die Ausfertigung eines Testaments unbedingt ratsam, ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, die manch böse Überraschung mit sich bringen kann.
Aber selbst das beste Testament bringt nichts, wenn nach unserem Tod keiner weiß, wo es liegt. Oder wenn nicht ausreichend bedachte Verwandte es einfach vernichten können.

Testamente können z.B. bei Notaren protokolliert und dann bei einem der zahlreichen Nachlassgerichte hinterlegt werden. Alternativ kann der Erblasser sein eigen verfasstes Testament auch dort selbst hinterlegen. Die Testamente werden dann im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (www.testamentsregister.de) erfasst und sind im Todesfall abrufbar.
Private Unternehmen, wie die Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hinterlegungsstelle.de) bieten ebenfalls die Möglichkeit an, Vorsorgedokumente zu erstellen und hinterlegen zu können. Zudem können auch digitale Testamente in digitaler Form als NFTs (Non Fungible Token) erstellt werden.

Aber Achtung: Ein Testament entfaltet nur dann Rechtskraft, wenn es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Zurzeit ist in Deutschland ein digitales Testament leider unwirksam. Die Erstellung eines Testaments in Form eines NFTs dient also nur dazu, die Auslegung des handschriftlichen Testaments zu unterstützen und eine Fälschung desselben unmöglich zu machen.