Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung ist eines der wichtigsten Dokumente der Vorsorge.
Mit der Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach dem Tod mit Ihren sterblichen Überresten genau geschehen soll.
Die Bestattungsverfügung wird oft vergessen, beziehungsweise es werden Wünsche zu Trauerfeier und Bestattung im Testament festgehalten. Das wird aber in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Damit ist es der falsche Ort für diese Festlegungen.

Die Bestattungsverfügung regelt wer das Totenfürsorgerecht übernimmt, also Sie nach ihrem Ableben vertritt. In dieser Verfügung sind Ihre Wünsche in Kurzform hinterlegt. Das umfasst, welche Grabart gewünscht ist, wo die Beisetzung stattfinden und wer benachrichtigt werden soll, genauso wie Wünsche zu Trauerfeier, Grabmal und Grabpflege.
Außerdem kann in dieser Verfügung auf eine schon abgeschlossene Bestattungsvorsorge und/oder Dauergrabpflege verwiesen werden.
Das entlastet die Angehörigen, denn damit können Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Fordern Sie hierzu gern unsere Vorsorge-Broschüre „Für den Abschied - Wie Sie vorsorgen und das Trauern erleichtern“ bei der Treuhandstelle an oder laden Sie sich diese Digital herunter.

Oder nutzen Sie unsere ausfüllbare Vorsorgebroschüre "Wie Sie vorsorgen und das Trauern erleichtern - Persönliche Verfügungen". Darin haben Sie die Möglichkeit neben der Bestattungsverfügung auch alle anderen wichtigen Dinge der vorsorge schriftlich festzuhalten.