Wenn falsches Vertrauen teuer werden kann
Blindes Vertrauen wurde einer Rentnerin aus dem südhessischen Fürth fast zum Verhängnis.
Die 81jährige Frau übergab gutgläubig wichtige Versicherungsdokumente an ihre Vermieterin, mit der Bitte diese zu verwalten.
Schon nach kurzer Zeit motivierte die Vermieterin die Rentnerin dazu, Versicherungen, die aus ihrer Sicht überflüssig seien, unverzüglich zu kündigen und legte ihr die vorbereiteten Kündigungsschreiben zur Unterschrift vor. Im Glauben, alles richtig zu machen, unterschrieb die alte Dame ohne die einzelnen Schreiben näher zu überprüfen. Unter den Briefen befand sich auch die Kündigung eines Treuhandvertrags in Höhe von 13.000 Euro, den die Rentnerin für die Bestattungsvorsorge und Dauergrabpflege mit einem Friedhofsgärtner abgeschlossen hatte. Stutzig über die Kündigung des Dauergrabpflegevertrages wurde man bei der zuständigen Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH. Der zuständigen Sachbearbeiterin fiel auf, dass es sich bei der im Kündigungsschreiben angegebenen Bankverbindung zur Rückzahlung der 13.000 Euro nicht um das Konto der Rentnerin sondern um das ihrer Vermieterin handelte. Ein kurzer Anruf bestätigte, dass das Vorgehen der Vermieterin nicht mit der Rentnerin abgestimmt war und diese einer Kündigung nicht zustimmte.
Für Stefan Friedel von der Treuhandstelle Hessen-Thüringen GmbH ist der Fall der 81jährigen Rentnerin ein Beispiel dafür, wie wichtig es sei, schon frühzeitig entsprechend vorzusorgen. „Dass man nicht mehr in der Lage sein kann, Entscheidungen selbst zu treffen, kann ganz schnell vorkommen. Ganz gleich ob aus Krankheitsgründen, in Folge eines Unfalls oder im Alter. Dann müssen andere Menschen entscheiden. Und da ist es wichtig, dass diese Menschen dies dann auch in meinem Sinne tun“, erklärt Friedel.
Er rät daher, sich rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht zu informieren und entsprechend zu handeln. Die Rentnerin aus Südhessen hatte letztlich Glück gehabt. Die Kündigung des Treuhandvertrags wurde zurückgezogen und die damit verbundene Auszahlung von 13.000 Euro auf das Konto der Vermieterin verhindert. Von diesem Geld hätte die 81jährige Frau wahrscheinlich nie mehr etwas gesehen. Eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Treuhandvertrag schließt nun grundsätzlich aus, dass der Vertrag durch Dritte gekündigt werden kann.