Vorsorge für den Sterbefall lohnt sich doppelt

Zu wissen, wie es nach einem Todesfall weitergeht, das Gefühl, von der Musik bei der Beerdigung bis zur Grabbepflanzung alles den eigenen Wünschen entsprechend geregelt zu haben ist tröstlich – Vorsorge für den Sterbefall kann sowohl die Auftraggeber als auch die Angehörigen emotional entlasten.
Dies bestätigte auch die Stiftung Warentest, Ausgabe Finanztest, in ihrem Bericht in der Ausgabe 01/2019, denn dort wurden erstmals Dauergrabpflegeverträge mit sehr zufriedenstellendem Ergebnis untersucht. Im Fokus der Testung standen das Preis-Leistung-Verhältnis, der Umgang mit den eingezahlten Kundengeldern und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (> zum lesen anklicken).

Darüber hinaus sind Dauergrabpflege- und Bestattungsvorsorgeverträge auch finanziell interessant. In einer Zeit, in der mit sicheren Anlagemethoden immer weniger Zinsen zu erwirtschaften sind, ist ein Treuhandvertrag eine sinnvolle Investition: Er schreibt Dienstleistungen, die in der Zukunft erbracht werden sollen, zu heutigen Preisen fest – und etwaige Erben können die Kosten später als Nachlassverbindlichkeiten abziehen.

An den vertraglich garantierten Leistungen kann kein Erbe rütteln – und auch nicht das Sozialamt, denn angemessene Vorsorgeaufwendungen für Bestattung und Grabpflege gehören zum rechtlich verankerten Schonvermögen. Wo in Einzelfällen dennoch versucht wird, Treugebende oder ihre Angehörigen zur Kündigung der Treuhandverträge zu bewegen, da stehen die Treuhandstelle mit Rat und Tat zur Seite.