Unverhofft...

Christa K. und Ihr Ehemann Walter brauchten sich in Ihrem Leben nie Sorgen um Ihre Zukunft machen. Sie waren finanziell abgesichert.

Um Ihren beiden Kindern das Leben nach Ihrem Ableben zu erleichtern, unterzeichnete das Ehepaar bereits zu Lebzeiten einen Vorsorge-Vertrag für die Grabpflege eines Doppelgrabes.

Plötzlich erkrankte Christa K. schlimm. Eine Pflege zu Hause war nicht möglich, deshalb wird sie nun im Heim betreut. Das änderte direkt das Leben von ihrem Ehemann Walter. Nun waren sie da, die Sorgen um das Geld.

Walter K. wurde Sozialempfänger und hat alles verloren. Das Sozialamt wollte ihm sogar sein letztes Vermögen nehmen – den angesparten Dauergrabpflege-Vertrag über 3.101,90 Euro.
Doch das wollte er sich nicht gefallen lassen und ging vor Gericht. Auch wenn es von Sozialämtern immer wieder bestritten wird: eine angemessene Grabpflege die zu Lebzeiten eingerichtete wird, ist nach § 90 Abs. 3 SGB XIII zu verschonen.

Walter K. hat nun eine Sorge weniger. Das Andenken von ihm und seiner Frau wird gewahrt bleiben.